Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Gästewohnungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
zur Nutzung der Gästewohnungen

 

 

 

Buchung

Die Buchung bedarf keiner besonderen Form, sie kann u.a. schriftlich, persönlich oder mit Hilfe der Buchungsfunktion unter https://www.awg-frankenberg.de/gaestewohnungen.html vorgenommen werden.

Der Vermieter behält sich vor, im Havariefall einen Wohnungstausch vorzunehmen.
Eine gewerbliche Nutzung der Gästewohnung ist ausgeschlossen.

Zahlung

Nach Bestätigung Ihrer Reservierung (Buchungsbestätigung) erhalten Sie ca. 3 Wochen vor dem Anreisetag die entsprechende Rechnung. Die Zahlung der Rechnung ist auf die ausgewiesene Bankverbindung mit Nennung der Rechnungsnummer und des Namens sofort zu überweisen. Die Zahlung muss bis zur Anreise auf dem Konto der AWG eingegangen bzw. bei Schlüsselübergabe bar bezahlt werden. Bei fehlender vollständiger Zahlung ist die Nutzung der Gästewohnung nicht möglich.

Rücktritt

Sie können jederzeit von Ihrer Buchung zurücktreten. Die Stornierung Ihrer Buchung muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierung einer Gästewohnung bis 2 Werktage vor Anreise berechnen wir bei Buchung von mehreren Nächten 50 % der Übernachtungskosten, bei Buchung von 1 Übernachtung werden 60% der Übernachtungskosten ohne Anrechnung der Endreinigungspauschale in Rechnung gestellt. Bei Nichtanreise berechnen wir 100 % der Übernachtungskosten (ebenfalls ohne Anrechnung der Endreinigungspauschale). Eine Rückzahlung des Mietbetrages bei Nichtanreise erfolgt nicht. Bei Krankheit oder begründeter Nichtanreise besteht die Möglichkeit, den Mietpreis bei einer späteren Buchung zu verrechnen. Diese Entscheidung obliegt der AWG.

An- und Abreise

Die Benutzung der Wohnung am Anreisetag ist ab 15.00 Uhr möglich, die Abreise am letzten Buchungstag hat bis 10.00 Uhr stattzufinden. Die Abholung der Schlüssel in unserer Geschäftsstelle Kirchgasse 8 in Frankenberg muss wie folgt gewährleistet werden:

  • Montag – Donnerstag zwischen 07:30 Uhr und 16:30 Uhr
  • Freitags zwischen 07:30 Uhr und 11:30 Uhr.
  • Änderungen zu Feiertagen sind möglich und vorher telefonisch zu erfragen

Sollten die Schlüssel bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeholt worden sein, kann eine Anmietung der Gästewohnung nicht gewährleistet werden. Der Mieter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückzahlung seiner geleisteten Zahlung.

Bei Schlüsselhinterlegung im Safe, nutzen Sie dafür bitte den Ihnen mit der Rechnung bekannt gegebenen Safe-Code.

Bettwäsche/Handtücher

Bettwäsche und Handtücher sind inklusive.

Endreinigung

Unsere Gästewohnungen können nur mit Endreinigung gebucht werden. Diese Reinigung erfolgt durch eine externe Reinigungsfirma. Für die Endreinigung wird ein Aufschlag in Höhe von 20,00 € (bei Belegung mit 1 – 2 Personen) bzw. 30,00 € (bei Belegung mit 3 – 6 Personen) pro angefangener Woche erhoben.
Wir bitten unsere Mieter Geschirr abzuwaschen und in den Schrank zu stellen. Bei der Endreinigung durch eine beauftragte Firma ist das Abwaschen und Wegräumen von Geschirr nicht Bestandteil und muss bei Nichtbeachtung extra berechnet werden. Bitte verlassen Sie die Gästewohnung aufgeräumt und besenrein.

Die Hausordnung

Die Gästewohnungen befinden sich in einem Mehrfamilienhaus. Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden. Alle Gästewohnungen sind Nichtraucherwohnungen. Haustiere sind in unseren Gästewohnungen nicht gestattet.

Bei Verlassen der Wohnung schließen Sie bitte immer die Fenster und Türen. Achten Sie darauf, die Heizung zu drosseln und das Licht in allen Zimmern auszuschalten. Ein Exemplar der jeweils gültigen Hausordnung befindet sich in den Gästewohnungen.

Verlust der Schlüssel

Bei Verlust der Schlüssel werden Ihnen die anfallenden Kosten für den Austausch der Schlösser zzgl. notwendiger Schlüssel in Rechnung gestellt.

Ausstattung der Wohnung

Für die Beschaffenheit und Ausstattung der Wohnung gelten die Beschreibungen auf der Homepage unserer Genossenschaft.
Für Schäden, die durch den Gast selbst verursacht werden, haftet der Gast in voller Höhe.

Notfälle

Für Notfälle außerhalb unserer Geschäftszeiten steht Ihnen montags – donnerstags ab 17:00 Uhr, freitags ab 12.00 Uhr und am Wochenende rund um die Uhr unser Havariedienst unter der Telefonnummer 037206/4292 oder 0172/7966022 (Heizwerk Frankenberg) zur Verfügung.

Nähere Informationen zu Havariefällen befinden sich auf dem Begleitzettel.

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die Genossenschaft ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Bei Verletzung einzelner Punkte der AGB behält sich der Vermieter eine sofortige Beendigung des Vertrages vor.

Allgemeiner Bereitschaftsdienst bei Havarien:

Tel. 037206/42 92 oder 0172/ 7 96 60 22

             – Heizwerk Frankenberg-

Havariedienst – was ist das?                                                                 

Um unseren Mietern ein hohes Maß an Sicherheit, auch im Hinblick auf die technischen Einrichtungen des Hauses oder der Wohnung bieten zu können, haben wir einen Havariedienst eingerichtet, der rund um die Uhr für unsere Mieter erreichbar ist.
Wir möchten aber auch deutlich darauf hinweisen, dass der Havariedienst außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten wirklich nur in dringenden Fällen gerufen wird, die ein unmittelbares Einschreiten zwingend erforderlich machen.

Deshalb hier noch einige Hinweise zu der Frage – Wann ist der Havariedienst zu rufen?
Grundsätzlich ist eine Havarie eine plötzlich auftretende Störung, von der eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit oder gar das Leben von Menschen ausgeht oder aber deren Auswirkung erhebliche Beschädigungen bzw. Zerstörungen am Gebäude, an Gebäudeteilen oder an Einrichtungen nach sich zieht und somit ein umgehendes Eingreifen erforderlich ist.

Nachfolgende Beispiele sind als Havarie einzuordnen:

  • Installationsgegenstände (Rohrleitungen, Mischbatterien usw.) stehen unter Spannung (elektrisieren),
  • Schmorende Elemente der Elektroinstallation (Schalter, Dosen, Leitungen)
  • austretendes Gas bzw. Gasgeruch, Fehler an Gasgeräten,
  • Rohrbrüche an Komponenten der Wasser- oder Heizungsanlagen,
  • das ganze Haus oder eine ganze Wohnung sind stromlos,
  • Verstopfung der Grundleitung, Rückstau von Abwasser, so dass dieses in den Wohnungen austritt.
  • Komplettausfall der Heizung (nicht im Zeitraum 01.05. bis 30.09. des Jahres)
  • oder Ähnliches

Nicht zu Havarien gehören zum Beispiel:

  • Tropfende Heizkörperventile (da kann man bis zum nächsten Arbeitstag ein Gefäß unterstellen)
  • Ausfall einzelner Heizkörper
  • einzelne Steckdosen in der Wohnung sind stromlos (der Kühl- und Gefrierschrank kann bis zum nächsten Arbeitstag mittels einer Verlängerungsleitung an einer intakten Steckdose angeschlossen werden.)
  • einzelne Lichtschalter defekt
  • tropfende Mischbatterien
  • defekte WC-Spülkästen (Wasserzufuhr abdrehen)

Die letztgenannten Beispiele zeigen Sie uns bitte am nächsten Arbeitstag als ganz normale Reparatur bei unseren Mitarbeitern an (Tel. 037206/88 600).

Bitte gehen Sie in dem Sinne verantwortungsbewusst mit dem Ruf nach dem Havariedienst um.

Sollten Sie hinsichtlich auftretender Störungen und deren Einschätzung verunsichert sein, sollten Sie natürlich sicherheitshalber den Havariedienst anrufen. Vielleicht lässt sich dann schon am Telefon eine Lösung finden, so dass ein direktes Eingreifen unserer Mitarbeiter am nächsten Arbeitstag auch noch ausreichend ist.

Für Ihr Verständnis vielen Dank!

AWG Frankenberg/Sa. eG, Kirchgasse 8, 09669 Frankenberg, Tel. 037206/88600, Havarie: 4292 oder 0172/7966022
Stand: Okt. 2018