Der Neuanfang in der Bundesrepublik Deutschland brachte erst einmal viel bis dahin Unbekanntes und eine Ungewissheit für die Zukunft mit sich. Nach der Wende musste sich die Wohnungsgenossenschaft marktwirtschaftlich neu orientieren.

Für den Geschäftsbetrieb gab sich die Genossenschaft in der Jahreshauptversammlung am 01.10.1990 eine völlig neue Satzung und legte damit den Grundstein für den existenziellen Fortbestand auf der Basis des Genossenschaftsgesetzes nach der Einheit Deutschlands.
Die Satzung und damit die Genossenschaft wurde auf Anmeldung der damaligen Vorstände

  • Lutz Schröder
  • Roland Biermann
  • Heiner Feiks

am 17.09.1991 ins Genossenschaftsregister beim zuständigen Kreisgericht in Chemnitz unter GnR 35 eingetragen. Der Aufsichtsratsvorsitzende zum Zeitpunkt der Neugründung war das langjährige Genossenschaftsmitglied Manfred Lehmann.

Vorrangiger Zweck der Genossenschaft war eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft.